Zwei Frauen sind am internationalen Flughafen Zürich mit über 1'000’000 Schweizer Franken in ihren Koffern festgenommen worden

Bei der Durchsuchung wurden 800’000 Schweizer Franken und 186’000 Euro gefunden. Die Passagiere hatten keine Zollanmeldung abgegeben, obwohl sie dazu verpflichtet waren.

2025-06-14 06:26 | Von Schweizer Horizonte Team

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Am Flughafen Zürich kam es kürzlich zu einer spektakulären Festnahme zweier Frauen, die mit ungewöhnlich hohem Bargeldbetrag in ihren Koffern einreisten. Zollbeamte hatten aufgrund verdächtiger Reiserouten und widersprüchlicher Aussagen beschlossen, die Gepäckstücke genauer zu überprüfen.

Bei der Kontrolle der Gepäckstücke entdeckten die Beamten 800’000 Schweizer Franken und zusätzlich 186’000 Euro, die in Kleidungsstücken und Schuhkartons versteckt waren. Die Bargeldsummen lagen deutlich über den erlaubten Freigrenzen für die Einreise in die Schweiz.

Die beiden Frauen, im Alter von 36 und 42 Jahren, hatten auf dem Einreiseformular keine Angaben über mitgeführtes Bargeld gemacht. Dies stellt einen Verstoß gegen die Meldepflicht dar, die bei Beträgen über 10’000 Franken greift.

Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurde das Geld beschlagnahmt und die Frauen vorläufig festgenommen. Ein Strafverfahren wegen versuchter Geldwäsche sowie wegen Verstoßes gegen das Zollgesetz wurde eingeleitet.

Laut den ersten Ermittlungen war unklar, woher das Geld stammte und welchem Zweck es dienen sollte. Die Verdächtigen verweigerten zunächst jede Aussage. Die Behörden prüfen nun mögliche Verbindungen zu grenzüberschreitenden Geldtransfers und organisierter Kriminalität.

Die Zollverwaltung lobte das aufmerksame Verhalten der eingesetzten Kontrollbeamtinnen, die durch ihr umsichtiges Vorgehen einen potenziellen Fall von Finanzkriminalität aufdecken konnten. Es sei ein Beispiel dafür, wie wichtig gezielte Risikoprofile bei der Einreisekontrolle seien.

Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit erinnerte in einer Stellungnahme daran, dass alle Personen, die mit größeren Bargeldbeträgen in die Schweiz einreisen, verpflichtet sind, diese transparent anzumelden. Verstöße können nicht nur zur Beschlagnahmung führen, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

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